Eine gemütliche Fahrt mit der Seilbahn, dazu ein feines Fondue in der Gondel – damit lockten viele Schweizer Bergbahnen ihre Gäste an.
Doch dem Fondue-Plausch wurde im vergangenen Herbst vorerst die Rechaud-Flamme gelöscht! Er wurde untersagt. Grund dafür waren strenge Reglementierungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung, die ihren Ursprung in Brüssel bei der Europäischen Union (EU) haben.
Der Ärger und das Unverständnis bei den Bergbahnen war riesig. Für die Betreiber war es eine attraktive Einnahmequelle, die kapitalintensiven Anlagen auch dann auszulasten, wenn die Skipisten am Berg längst geschlossen sind. Und: Es kam nie zu Zwischenfällen.
Jetzt allerdings scheint es, als sei die Fondue-Krise gegessen! Denn: Das «Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung» erlaubt unter bestimmten Umständen Ausnahmen von geltenden EU-Regeln. Dazu müsse nachgewiesen werden, dass die Abweichung von der Norm nicht zu einem erhöhten Brandrisiko führe, schreibt der Dachverband Seilbahnen Schweiz (SBS) in einer Mitteilung.
Der nationale Dachverband entwickelte darum in den letzten Monaten ein einheitliches Fondue-Konzept für die Branche. Das Bundesamt für Verkehr hat dieses jetzt bewilligt. Damit steht dem Fondue-Plausch in luftiger Höhe nichts mehr im Weg.
Doch die Fondue-Fahrten sind mit Auflagen verbunden. Wer künftig eine anbieten will, muss zahlreiche Massnahmen einhalten. So muss etwa der Tisch in der Gondel fix montiert sein und aus feuerfestem Material bestehen. Die Tischdecke muss rutschfest und flammenhemmend sein. Das Rechaud stabil und schwer, am besten aus nicht brennbarem Material wie Metall oder Gusseisen. Gleiches gilt für das Caquelon.
Die Sicherheitspaste ist nur in kleinster Menge erlaubt und in jedem Fall braucht es eine Feuerlöschdecke in der Gondel. Die Bahnbetreiber werden zudem dazu verpflichtet, ihren Gästen ein mehrsprachiges Informations- und Notfallblatt abzugeben. Und selbstverständlich ist auch die maximale Anzahl Personen pro Kabine definiert: In einer Achter-Gondel etwa dürfen nur sechs Personen ihr Brot im heissen Käse rühren. In jedem Fall dürfen sich aber maximal zehn Personen in einer Kabine befinden.
Ausserdem müssen die Gondel-Betreiber die Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass die Gondeln durch einen Nothalt nicht ins Pendeln kommen könnten.
Und wer sich diese Frage noch gestellt hat: Ja, das Fondue-Konzept gilt auch für Raclette-Fahrten. (oco)